16. Juni 2025
Neue Tarifstruktur Physiotherapie in der UV/MV und IV – gültig ab 1. Juli 2025
Am 1. Juli 2025 tritt der neue Tarifvertrag für physiotherapeutische Leistungen im Bereich der Unfallversicherung (UV), Militärversicherung (MV) und Invalidenversicherung (IV) in Kraft. Er gilt sowohl für frei praktizierende Physiotherapeut: innen als auch für Spitäler im ambulanten Setting (ambulant und spitalambulant).
Diese Revision bringt mehrere bedeutende Verbesserungen mit sich:
🕒 Einführung des Zeitleistungstarifs:
Leistungen werden neu in 5-Minuten-Einheiten abgerechnet – statt wie bisher in Pauschalen. Dies bildet den tatsächlichen Aufwand, insbesondere auch bei komplexen handtherapeutischen Behandlungen, deutlich besser ab. Zudem sind neu auch Leistungen vergütungsfähig, die in Abwesenheit der Patient: innen erbracht werden, wie beispielsweise Dokumentation oder interdisziplinäre Absprachen.
💰 Erhöhte Vergütung:
Durch die neue Tarifstruktur wird je nach Behandlung und Leistung eine durchschnittliche Vergütungserhöhung von bis zu 20 % erwartet.
🛠️ Abrechnung von Schienenmaterial:
Die Kosten für individuell angefertigte Schienen werden neu von den Versicherern übernommen. Dies verbessert die bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Versorgung der Patient: innen.
💡 Anerkennung spezialisierter Leistungen:
Spezialisierte Leistungen wie Medizinische Trainingstherapie (MTT), Videobehandlungen, Wohnungs- und Arbeitsplatzabklärungen sowie weitere spezifische Angebote sind künftig tariflich erfasst.
Die SGHR begrüsst diese Tarifreform ausdrücklich
Insgesamt stärkt die neue Tarifstruktur auch die Position von Handtherapeut: innen, indem sie eine fairere, transparentere und leistungsbezogene Vergütung der physiotherapeutischen Leistungen ermöglicht. Dies trägt zur Anerkennung ihrer spezialisierten Arbeit in der Handtherapie bei.
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