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(Re-)Zertifizierungen beantragen

Allgemeine Informationen zur (Re-)Zertifizierung findest du im Dokument «Erklärung System (Re-)Zertifizierung», bei den Allgemeinen Infos auf unserer Website, bei den Voraussetzungen für den SGHR-Zertifizierungsantrag, oder indem du dich an die Verantwortliche des Ressorts Bildung wendest: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Hier findest du die Excel-Tabelle für den Nachweis der Berufserfahrung für den Fall einer Erst-Zertifizierung ohne Abschluss einer Weiterbildung oder für eine Re-Zertifikation.

Erst-Zertifizierung mit erfolgreichem Abschluss einer der folgenden Weiterbildungen:

- CAS Handtherapie ZHAW, Winterthur
- Rehabilitation in Hand Surgery, Lund/Malmö
- DIU (Diplôme Inter-Universitaire), Grenoble
- Master in Chirurgia e Relibilitazione della Mano, Mailand
- DAHTH-Zertifizierung, Deutschland

Voraussetzung für die Zertifizierung ist zusätzlich eine Präsentation (freie Mitteilung oder Workshop) an einem Hand-Kongress.

Der Antrag für die Zertifizierung muss spätestens 3 Jahre nach Abschluss der Weiterbildung gestellt werden.

Kosten:
Mitglieder der SGHR: gratis
Nicht-Mitglieder CHF 170.-

 

Erst-Zertifizierung mit Abschluss >

Erst-Zertifizierung ohne Abschluss einer der genannten Weiterbildungen:

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:
- zehn Jahre Berufserfahrung in der Handtherapie, Pensum durchschnittlich mind. 40 %
- Weiterbildung «Wissenschaftliches Arbeiten» (falls kein Bachelor-Abschluss)
- in zehn Jahren Erlangen von 100 Punkten gemäss dem Re-Zertifizierungssystem

Kosten:
Mitglieder der SGHR: CHF 330.- (inkl. CHF 40.- Bearbeitungsgebühr)
Nicht-Mitglieder: CHF 500.- (inkl. CHF 40.- Bearbeitungsgebühr)

In Ausnahmefällen kann eine Zertifizierung «sur Dossier» erfolgen, wenn durch das Ausfüllen der Tabelle die erforderten Mindestpunktzahlen nicht erreicht werden können, und der/die Antragsteller/in einen begründeten Antrag stellt. Der Vorstand der SGHR kann in diesen Fällen über eine ausserordentliche Titelvergabe beraten und entscheiden.

 

Erst-Zertifizierung ohne Abschluss >

Re-Zertifizierung:

Nach zehn Jahren müssen sich alle Titelinhaber/innen re-zertifizieren lassen, um weiterhin den Titel «Zertifizierte/r Handtherapeut/in Schweiz» tragen zu dürfen. Dazu müssen (zu den gleichen Bedingungen wie für die Zertifizierung) in den zehn Jahren mindestens 100 Punkte gemäss dem Re-Zertifizierungssystem gesammelt werden.

Kosten:
Mitglieder der SGHR: CHF 100.- (inkl. CHF 40.- Bearbeitungsgebühr)
Nicht-Mitglieder: CHF 150.- (inkl. CHF 40.- Bearbeitungsgebühr)

 

Re-Zertifizierung >