(Re-)Zertifizierungen beantragen
Allgemeine Informationen zur (Re-)Zertifizierung findest du im Dokument «Erklärung System (Re-)Zertifizierung», bei den Allgemeinen Infos auf unserer Website, bei den Voraussetzungen für den SGHR-Zertifizierungsantrag, oder indem du dich an die Verantwortliche des Ressorts Bildung wendest:
Hier findest du die Excel-Tabelle für den Nachweis der Berufserfahrung für den Fall einer Erst-Zertifizierung ohne Abschluss einer Weiterbildung oder für eine Re-Zertifikation.
Erst-Zertifizierung mit erfolgreichem Abschluss einer der folgenden Weiterbildungen: - CAS Handtherapie ZHAW, Winterthur Voraussetzung für die Zertifizierung ist zusätzlich eine Präsentation (freie Mitteilung oder Workshop) an einem Hand-Kongress. Der Antrag für die Zertifizierung muss spätestens 3 Jahre nach Abschluss der Weiterbildung gestellt werden. Kosten:
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Erst-Zertifizierung ohne Abschluss einer der genannten Weiterbildungen: Folgende Kriterien müssen erfüllt sein: Kosten: In Ausnahmefällen kann eine Zertifizierung «sur Dossier» erfolgen, wenn durch das Ausfüllen der Tabelle die erforderten Mindestpunktzahlen nicht erreicht werden können, und der/die Antragsteller/in einen begründeten Antrag stellt. Der Vorstand der SGHR kann in diesen Fällen über eine ausserordentliche Titelvergabe beraten und entscheiden.
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Re-Zertifizierung: Nach zehn Jahren müssen sich alle Titelinhaber/innen re-zertifizieren lassen, um weiterhin den Titel «Zertifizierte/r Handtherapeut/in Schweiz» tragen zu dürfen. Dazu müssen (zu den gleichen Bedingungen wie für die Zertifizierung) in den zehn Jahren mindestens 100 Punkte gemäss dem Re-Zertifizierungssystem gesammelt werden. Kosten:
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