Organisation und Statuten
Das oberste Organ der SGHR ist die Mitgliederversammlung, welche mindestens
einmal jährlich stattfindet.
Die SGHR hat vier Mitgliederkategorien:
- Aktivmitglieder
- Passivmitglieder
- Gönner- und Sponsorenmitglieder
- Ehrenmitglieder
Der Vorstand besteht aus mindestens 5 Mitgliedern, welche an der Mitgliederversammlung für 2 Jahre gewählt werden. Sie betreuen die verschiedenen Ressorts.
Eine Kontrollstelle, bestehend aus einem Revisor oder Treuhandbüro, führt jährlich eine Revision durch und erstellt einen Bericht.